Matthias Yblagger, landwirtschaftliche Buchstelle in Altdorf bei Landshut

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

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Landwirtschaftliche Buchstelle – Matthias Yblagger in Altdorf bei Landshut

Was ist das Besondere an dem Titel landwirtschaftliche Buchstelle? Die Bezeichnung landwirtschaftliche Buchstelle wird nur an Personen verliehen, die eine besondere Sachkundeprüfung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei der Steuerberaterkammer ablegen. Hierzu ist eine intensive Vorbereitung mit diversen Spezialthemen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich nötig.
In unserem Hause hat Herr Steuerberater Matthias Yblagger die Prüfung erfolgreich absolviert und betreut Sie gerne mit Ihren land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Herr Yblagger betreut insbesondere schon Waldbauern, Viehzucht- u. Mastbetriebe und Ackerbaubetriebe. Auch Kombinationsbetriebe (z.B. Landwirte mit Gastwirtschaft) werden gerne bei uns betreut. Nicht zu vernachlässigen sind auch die reinen Verpachtungsbetriebe, bei denen auch spezieller steuerliche Regelungen zu beachten sind.

Unsere laufenden Dienstleistungen für Ihren Erfolg, Ihr Fachberater Matthias Yblagger bietet in Altdorf bei Landshut und Umgebung die

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Erstellung von Gewinnermittlung für bilanzierende Land- und Forstwirte
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Erstellung von Gewinnermittlung durch Einnahme Überschussrechnung für Land- und Forstwirte
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Erstellung von der Gewinnermittlung nach § 13a EStG für Land- und Forstwirte
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Erstellung Ihrer laufenden Buchführung mit landwirtschaftlicher Auswertung
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Erstellung Ihrer laufenden Lohnbuchhaltung
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Auf Wunsch digitale Belegführung sowie Lohnabrechnung
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Bearbeitung der oben genannten Dienstleistungen auch für Ihren gewerblichen oder teilgewerblichen Betrieb
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Erstellung der jährlichen Steuererklärung auch bei Durchschnittsbesteuerung
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Beratung beim Wechsel von Gewinnermittlungsarten, insbesondere zur steuerlichen Optimierung

Matthias Yblagger stellt Lösungen für tägliche Probleme

  • Umstellung des Landwirtschaftlichen auf das Wirtschaftsjahr, insbesondere bei Mischbetrieben interessant
  • Option bei der Besteuerung mit Umsatzsteuer nach Durchschnittssätzen § 24 UStG auf Regelbesteuerung (unter Umständen bei hohen Investitionen interessant)
  • Erstellung eines individuellen Anlageverzeichnisses (insbesondere bei § 13a Landwirten oft noch nicht erstellt)
  • Strategische Beratung (insbesondere bei der Beratung von Tierkooperationen, der Zupachtung oder Kauf von Feldern usw.)
  • Betriebswirtschaftliche Beratung und steuerliche Optimierung, insbesondere bei größeren Investitionen
  • Beratung und Begleitung von Bankgesprächen
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Matthias Yblagger, landwirtschaftliche Buchstelle in der Steuerkanzlei Schlüter, Yblagger & Günther GbR, Altdorf

Sonderprobleme bei denen wir gerne behilflich sind

  • Hofübergabe in die nächste Generation (Verlinkung Landingpage)
  • Erstellung BMEL Abschluss (auf Wunsch)
  • Steueroptimierte Betriebsaufgabe der Landwirtschaft
  • Testamentsgestaltung
  • Verkauf Ihres Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebes
  • Erwerb/Kauf eines landwirtschaftlichen Betriebes

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